Rechtssichere Planung und Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem oder privatem Grund

Veranstaltungen sowohl auf privaten als auch öffentlichen Flächen bereiten je nach Art der Veran­staltung nicht nur den Genehmigungsbehörden, sondern auch den Veranstaltern immer mehr Auf­wand.

Da ergeben sich Fragen nach den betroffenen Rechtsgebieten, werden Genehmigungen nach dem Straßenverkehrsrecht benötigt, sind zusätzlich Belange des Gewerberechts, hier vor allem das Gast­stättengesetz, zu beachten oder gilt gar das Versammlungsgesetz? Trifft für den geplanten Veranstal­tungsort die Versammlungsstättenverordnung zu?

Und seit 2020 sind zahlreiche Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten, welche die Veranstaltungsbranche wohl auch noch eine geraume Zeit begleiten werden.

Die rechtlichen Vorgaben, die bei einer Erlaubniserteilung zu beachten sind, sind überwiegend Unfall­verhütungsvorschriften und dienen nicht allein der Sicherheit und Ordnung für die Allgemeinheit sondern sind in erster Linie Vorschriften im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht des Veranstal­ters.

Im Zuge der Planung der Veranstaltung sind vielfältige Belange in Einklang zu bringen, die Interessen des Veranstalters, der Anwohner, der Verkehrsteilnehmer aber auch Natur – und Umweltfragen spie­len eine Rolle und werden sich in den Auflagen, die der Genehmigung zugrunde liegen, widerspie­geln.

Es ist deshalb für den Veranstalter unerlässlich, ein ganzheitliches und schlüssiges Konzept für die Veranstaltung zu erstellen, welches bereits beim Genehmigungsantrag möglichst alle Fragen betrach­tet, u.a.

  • Verkehrsrechtliche Belange , Parkplätze, Zufahrten, Wegweisungen etc.;
  • Immissionsrechtliche Belange, Lärmbelästigungen, Verschmutzungen;
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
  • Gewerberechtliche und gaststättenrechtliche Belange, Ausschankgenehmigungen;
  • Lebensmittelrechtliche Belange;
  • Jugendschutz;
  • Umwelt- und Naturschutz.

Da zunehmend bei Veranstaltungen die Sicherheit der Besucher und Veranstalter im Vordergrund steht, ist in der Regel ein Sicherheitskonzept, welches auf der Grundlage einer Gefährdungsanalyse der Veranstaltung Regelungen

  • zum Zusammenwirken von Polizei, Sicherheitsdienst und anderen hilfeleistenden Stellen,
  • zu Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, wie Freihaltung von Flucht- und Rettungs­wegen,
  • zur Evakuierung der Veranstaltung und Betreuung der Besucher im Gefahrenfall,
  • zu Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten u.v.m.

vorsieht, unerlässlich.

Download SAXSECURE Schulungsprogramm 2020

Flyer Schulungen

(PDF Datei / Bild anklicken)

Axel Teuber Ihr SAXSECURE Ansprechpartner

Axel Teuber

Axel Teuber
SAXSECURE Sicherheitsberatung
Theresienstr. 13
01097 Dresden

Tel.: +49 351 811 986 78
Fax: +49 351 811 986 77
Mobil: +49 151 423 461 40
Mail: info@saxsecure.de
(Zum Kontaktformular)

Wie hilfreich war dieser Artikel?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?