Hundeführerschulung Bewachungsgewerbe

Theorie (ca. 12 UE)

Ziel: rechtssicheres und Unfall vermeidendes Handeln; artgerechte Haltung des Hundes; gezieltes und erfolgreiches Ausbilden des Hundes; Wissen um Ausbildungs- und Einsatzmöglichkeiten sowie Eignungsvoraussetzungen von Diensthunden; Erkennen von Störungen der Gesundheit, Prophylaxe und Erste Hilfe

Rechte und Pflichten (ca. 6 UE)

  • DGUV Vorschrift 23: §§12-17
  • BGB: Haftung Tierhalter und Tierhüter…
  • StGB: Sachbeschädigung / Körperverletzung / Freiheitsberaubung / Nötigung / unterlassene

Hilfeleistung…

  • Jedermannsrechte
  • Tierschutzhundeverordnung / Tierschutzgesetz/ …
  • Fallbeispiele

Kynologie (ca. 6 UE)

Hundehaltung: Unterbringung, Fütterung, Pflege, Auslauf, Training, Spiel, Sozial- und Umweltkontakte,…
Hundeausbildung: Mensch als „Leittier“, Lernmechanismen (klassisches und instrumentelles Konditionieren, Löschen, Reizgeneralisierung, Reizdiskriminierung,…), Lob und Korrektur, Hilfsmittel in der Ausbildung (Klicker – E-Gerät),…
Gesundheit und 1. Hilfe: Erkennen von Erkrankungssymptomen, Fiebermessen, Eigensicherung, Verbände, … (mit praktischen Übungen)
Einsatz von Hunden im Bewachungsgewerbe: Eignung, Ausbildung,…

Praxis (ca. 12 UE)

Ziel: Optimierung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Hundeführer bezüglich der Ausbildung des Hundes und der Hundeführung im Dienst. Dabei stehen rechtlich korrektes Verhalten, Eigensicherung und Unfallvermeidung im Vordergrund.
Eine Grundausbildung der Hunde ist im Rahmen dieser Veranstaltung nicht möglich. Aber die Hundeführer sollen Stärken und Defizite Ihrer Hunde erkennen, um die Hunde optimal einzusetzen, Gefahrensituationen zu vermeiden und mögliche Schwächen durch gezieltes Training zu beheben.

  • Training der Hunde im Grundgehorsam auch unter starker Ablenkung
  • Training von dienstbezogenen Routinesituationen
  • Training von Problemsituationen

Die Lehrgangsteilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Für einen Befähigungsnachweis (gemäß DGUV Vorschrift 23) wird eine Prüfung angeboten.

Anmerkungen der Trainerin zur Prüfung:

Derzeit gibt es noch keine rechtsverbindliche Prüfung für Hundeführer und Hunde im Bewachungsgewerbe.
Die DGUV Vorschrift 23 fordert zwar einen Befähigungsnachweis sowie regelmäßige Überprüfungen der Hundeführer und Diensthunde, ein exaktes Procedere ist jedoch nicht ausgewiesen.
Ich gehe davon aus, dass an unsere Diensthunde nicht die strengen Maßstäbe wie bei den Behörden gelegt werden können. Kaum ein Sicherheitsmitarbeiter wird seinen Hund austauschen, weil er Wesensmängel aufweist oder beispielsweise an Hüftgelenksdysplasie erkrankt ist.

Grundsätzlich müsste neben Gesundheit und geeigneter Wesensveranlagung auch eine spezielle Ausbildung der Hunde Voraussetzung sein. Schutzhundprüfungen im Hundesportverein sind sicher eine gute Grundlage, sagen aber nicht wirklich etwas über die Einsatzfähigkeit des Teams im Dienst aus, da Prüfungsleistungen und Training unter absolut standardisierten Bedingungen ablaufen.

Gehorsam und Schutzdienst sollten also in wechselndem Gelände, mit unterschiedlichsten Personen, mit Tätern ohne Hetzarm und in verschiedensten Situationen trainiert werden.
Ein solcher Aufwand bei der Auswahl und Ausbildung der Diensthunde im Bewachungsgewerbe (auch wenn er wünschenswert wäre) steht jedoch in keinem Verhältnis zur Honorierung der Hundeführer.
In den meisten Einsatzbereichen wirkt der Hund allein durch seine Präsenz abschreckend auf potentielle Täter. Zusätzlich liefert er aufgrund seiner vorzüglichen Wahrnehmungsfähigkeit wichtige Informationen an den Hundeführer.

Deshalb stelle ich bei meiner Überprüfung des Hundes primär einen sehr guten Grundgehorsam und Umweltsicherheit in den Vordergrund. Bei der Überprüfung des Hundeführers stehen theoretisches Wissen (siehe oben) und seine Fähigkeiten im Führen, Ausbilden und „Lesen“ des Hundes im Vordergrund.

Prüfung

Theorie: Multiple Choise Fragen zu verschiedenen Themen (siehe Theorieteil)
Praxis: Grundgehorsam (Sitz, Abliegen, Leinenführigkeit, Heranrufen,…) unter Ablenkung Streifengang mit verschiedenen Situationen (Person ansprechen, versteckte Person, „pöbelnde“ Personen, Geräusche,…)
Der Befähigungsnachweis wird für das Team Hund-Hundeführer ausgestellt.

Trainerin:
Hundeschule und Hundephysiotherapie Dorlit Strohbach
http://www.my-psychodog.de/ausbildung_von_hundefuhrern_im_bewachungsgewerbe.html

Informationen zum Schulungsort
Dreikönigskirche – Haus der Kirche eine Einrichtung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Hauptstraße 23, 01097 Dresden

Im Haus der Kirche – Dreikönigskirche finden Sie ideale Bedingungen für Tagungen, Kongresse und Seminare. Der große Festsaal fasst bis zu 360 Teilnehmer. Er ist koppelbar mit dem danebenliegenden kleinen Saal. Für die Arbeit in kleineren Gruppen sind gut ausgestattete Seminar- und Tagungsräume im Haus eine geeignete Umgebung. Die Haupträume erreichen Sie bequem und behindertengerecht mit dem Personenaufzug. Unser Mittagsrestaurant und das Café Dreikönig bieten Ihnen eine umfassende gastronomische Versorgung Ihrer Gäste.

Das Haus der Kirche – Dreikönigskirche erreichen Sie bequem auf der Hauptstraße zwischen „Goldener Reiter“ und dem Albertplatz. Der Bahnhof Neustadt ist ca. 15 Gehminuten entfernt.

Parkplätze
„An der Dreikönigskirche“ oder „Parkplatz Theresienstraße“ Fußweg max. 5 Minuten (für den Parkplatz Theresienstraße sind die Parkgebühren im Seminarpreis inklusive)

Öffentliche Verkehrsmittel

Straßenbahn:
Linie 3 | 6 | 7 | 8 | 11 bis Albertplatz,
Linie 4 | 9 bis Neustädter Markt
Regional- und Fernverkehr, S-Bahn: nach Bahnhof Dresden-Neustadt

Schulungsanfrage

Axel Teuber Ihr SAXSECURE Ansprechpartner

Axel Teuber

Axel Teuber
SAXSECURE Sicherheitsberatung
Theresienstr. 13
01097 Dresden

Tel.: +49 351 811 986 78
Fax: +49 351 811 986 77
Mobil: +49 151 423 461 40
Mail: info@saxsecure.de
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