Neue Rauchwarnmelderpflicht auch für Bestandsbauten in Sachsen
Die Sächsische Bauordnung wurde in 2022 dahingehend geändert, dass nunmehr auch für Bestandsbauten die Pflicht zur Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern besteht. Gemäß § 47 Absatz 4 „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume … Weiterlesen …