Neue Rauchwarnmelderpflicht auch für Bestandsbauten in Sachsen

Die Sächsische Bauordnung wurde in 2022 dahingehend geändert, dass nunmehr auch für Bestandsbauten die Pflicht zur Nachrüstung mit Rauchwarn­meldern besteht. Gemäß § 47 Absatz 4 „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume … Weiterlesen …

Infektionsschutz- und Hygienekonzepte im Publikumsbetrieb und bei Veranstaltungen

Die Pandemie hat das Zusammentreffen von Menschen in allen Lebensbereichen grundlegend geändert. Neue und sich dynamisch ändernde Gesetze, Verordnungen und Verfügungen stellen nicht nur an die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen neue Anforderungen, sondern überall da, wo Menschen zusammenkommen – ob zu privaten oder auch beruflichen Zwecken. Infektionsschutz und Hygiene … Weiterlesen …

Brandschutzhelfer Ausbildung Dresden

Handfeuerlöscher

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz hat jeder Unternehmer für eine funktionierende Brandschutzorganisation Sorge zu tragen. Dazu gehören auch ausgebildete bzw. unterwiesene Brandschutzhelfer. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist der Unternehmer angehalten, 5 % seiner Belegschaft dahingehend ausbilden zu lassen. Im Rahmen der Ausbildung werden die Teilnehmer in die Grundfragen der betrieblichen Brandschutzorganisation sowie des organisatorischen Brandschutzes geschult und lernen in einer praktischen Übung den Umgang mit Handfeuerlöschern. (Weiter lesen)

Rechtssichere Planung und Durchführung von Veranstaltungen

Musik Event

Veranstaltungen sowohl auf privaten als auch öffentlichen Flächen bereiten je nach Art der Veran­staltung nicht nur den Genehmigungsbehörden, sondern auch den Veranstaltern immer mehr Auf­wand. Da ergeben sich Fragen nach den betroffenen Rechtsgebieten, werden Genehmigungen nach dem Straßenverkehrsrecht benötigt, sind zusätzlich Belange des Gewerberechts, hier vor allem das Gast­stättengesetz, zu beachten oder gilt gar das Versammlungsgesetz? Trifft für den geplanten Veranstal­tungsort die Versammlungsstättenverordnung zu? (Weiter lesen)

Warum brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Haus brennt

Eine Reihe gesetzlicher Regelungen verpflichten den Unternehmer, in seinem Verantwortungsbereich eine Brandschutzorganisation aufzubauen und begründen die alleinige Verantwortlichkeit des Unternehmers dafür (§ 3, Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz). Der betriebliche Brandschutzbeauftragte – eine vom Unternehmer bestellte Person – übernimmt zumeist diese Aufgabe. Er berät und unterstützt das Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes und erstellt im Einvernehmen mit der örtlichen Brandschutzbehörde die Brandschutzordnung. Ist kein Brandschutzbeauftragter bestellt, bleibt die Geschäftsführung allein für den Brandschutz verantwortlich. (Weiter lesen)