Brandschutz | Beratung, Planung & Schulung

Umfassende Brandschutz Beratung

  • Umfassende Beratung zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
  • Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
  • externer Brandschutzbeauftragter für Institutionen und Unternehmen, welche Kraft Gesetz (u.a. Industriebaurichtlinie, Verkaufsstättenverordnung) zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet sind
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzmanagements mit Erstellung der Brandschutzordnung und theoretischer sowie praktischer Schulung der Mitarbeiter
  • Planung und Durchführung von betrieblichen Notfallübungen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern, Termine und Anmeldung unter Schulungen

Die Bestandteile der betrieblichen Brandschutzorganisation

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst die Gesamtheit aller bautechnischen, konstruktiven, materialtechnischen, gestalterischen und funktionsplanerischen Maßnahmen, Mittel und Methoden , mit denen die Brandausbreitung und die Brandübertragung auf ein Mindestmaß reduziert oder vollständig bzw. zeitweilig verhindert werden, die Rettung von Personen und die sichere Tätigkeit der Feuerwehr garantiert und der Zerstörungs- und Schädigungsgrad an Gebäuden, Anlagen und Ausrüstungen so gering wie möglich gehalten werden. Die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes wirken passiv.

Anlagentechnischer Brandschutz

Durch technische Anlagen realisierbarer Brandschutz. Gesamtheit aller der Brandschutzmaßnahmen, die durch Nutzung spezieller Anlagen und technischer Mittel sowohl präventiv (z.B. Branddetektion, Brandsignalisation) als auch operativ/aktiv (z.B. Brandlöschung, Begrenzung und/oder Verhinderung der Brandausbreitung) wirken.

Die Notwendigkeit solcher Anlagen ist in unterschiedlichen Regeln, Normen und Vorschriften je nach Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Objektes bzw. seiner Nutzer gefordert. Ihre Gestaltung, Dimensionierung und Errichtung erfolgt zweckmäßigerweise nach festgelegten und gesicherten/bewährten Regeln (z.B. VdS- oder VDI-Richtlinien).

Organisatorischer Brandschutz

Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes sind unverzichtbare Bausteine des vorbeugenden Brandschutzes und somit auch des Brandschutzkonzeptes, worin u.a. folgende Regelungen getroffen werden:

  • Bestellung eines Brandschutzbeauftragten,
  • Regelung über feuergefährliche Arbeiten und Verwenden von offenem Feuer
  • Rauchverbot
  • Lagerung und Abstellen sowie Beseitigung brennbarer Stoffe und Abfälle ,
  • Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr,
  • Instandhaltung der Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen,
  • Erstellen und Pflege einer Brandschutzordnung und der Brandschutzpläne,
  • regelmäßige Durchführung betrieblicher Brandschutzunterweisung.

Externer Brandschutzbeauftragter

Gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutz-Organisation zu sorgen und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Der betriebliche Brandschutzbeauftragte – eine vom Unternehmer benannte, auch externe Person – übernimmt diese Aufgabe. Er berät und unterstützt das Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes.

Ausdrücklich vorgeschrieben ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bei:

  • Geschossflächen von mehr als 5000 m² (Industriebaurichtlinie)
  • Verkaufsstätten mit mehr als 2000 m² (Verkaufsstättenverordnung)

Siehe auch: Warum brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Brandschutzhelfer Ausbildung

Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 ist der Unternehmer angehalten, 5 % seiner Belegschaft als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Die Ausbildung erfolgt in einem theoretischen und praktischen Übungsteil in einem Halbtagsseminar.

Termine und Schulungsorte

Vorbereitung von Brandschutzkontrollen

  • Brandschutzbegehungen
  • Brandverhütungsschauen
  • Erstellung von Brandschutzordnungen

Die Brandschutzordnung soll eine Unterstützung in der Brandverhütung darstellen und das Verhalten im Brandfall regeln. Die Brandschutzordnung unterteilt sich in die Teile A, B und C.

Für den Aufbau der Brandschutzordnung empfiehlt sich die Anwendung der DIN 14 096 Teil 1 bis 3.

 

Anfrage Sicherheitsberatung Brandschutz

 

Axel Teuber Ihr SAXSECURE Ansprechpartner

Axel Teuber

Axel Teuber
SAXSECURE Sicherheitsberatung
Theresienstr. 13
01097 Dresden

Tel.: +49 351 811 986 78
Fax: +49 351 811 986 77
Mobil: +49 151 423 461 40
Mail: info@saxsecure.de
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