Rechtssichere Planung und Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem oder privatem Grund
Veranstaltungen sowohl auf privaten als auch öffentlichen Flächen bereiten je nach Art der Veranstaltung nicht nur den Genehmigungsbehörden, sondern auch den Veranstaltern immer mehr Aufwand.
Da ergeben sich Fragen nach den betroffenen Rechtsgebieten, werden Genehmigungen nach dem Straßenverkehrsrecht benötigt, sind zusätzlich Belange des Gewerberechts, hier vor allem das Gaststättengesetz, zu beachten oder gilt gar das Versammlungsgesetz? Trifft für den geplanten Veranstaltungsort die Versammlungsstättenverordnung zu?
Und seit 2020 sind zahlreiche Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten, welche die Veranstaltungsbranche wohl auch noch eine geraume Zeit begleiten werden.
Die rechtlichen Vorgaben, die bei einer Erlaubniserteilung zu beachten sind, sind überwiegend Unfallverhütungsvorschriften und dienen nicht allein der Sicherheit und Ordnung für die Allgemeinheit sondern sind in erster Linie Vorschriften im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters.
Im Zuge der Planung der Veranstaltung sind vielfältige Belange in Einklang zu bringen, die Interessen des Veranstalters, der Anwohner, der Verkehrsteilnehmer aber auch Natur – und Umweltfragen spielen eine Rolle und werden sich in den Auflagen, die der Genehmigung zugrunde liegen, widerspiegeln.
Es ist deshalb für den Veranstalter unerlässlich, ein ganzheitliches und schlüssiges Konzept für die Veranstaltung zu erstellen, welches bereits beim Genehmigungsantrag möglichst alle Fragen betrachtet, u.a.
- Verkehrsrechtliche Belange , Parkplätze, Zufahrten, Wegweisungen etc.;
- Immissionsrechtliche Belange, Lärmbelästigungen, Verschmutzungen;
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
- Gewerberechtliche und gaststättenrechtliche Belange, Ausschankgenehmigungen;
- Lebensmittelrechtliche Belange;
- Jugendschutz;
- Umwelt- und Naturschutz.
Da zunehmend bei Veranstaltungen die Sicherheit der Besucher und Veranstalter im Vordergrund steht, ist in der Regel ein Sicherheitskonzept, welches auf der Grundlage einer Gefährdungsanalyse der Veranstaltung Regelungen
- zum Zusammenwirken von Polizei, Sicherheitsdienst und anderen hilfeleistenden Stellen,
- zu Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, wie Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen,
- zur Evakuierung der Veranstaltung und Betreuung der Besucher im Gefahrenfall,
- zu Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten u.v.m.
vorsieht, unerlässlich.
Axel Teuber Ihr SAXSECURE Ansprechpartner
Axel Teuber
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