Videoüberwachung im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichen Verkehr
Videoüberwachung in unserer modernen und technisierten Gesellschaft ist längst kein Einzelfall mehr. Zum Teil flächendeckend wird das öffentliche aber auch das private Leben von Kameras beobachtet und überwacht. Sowohl sichtbar als auch „heimlich“ werden automatisierte Videosysteme eingesetzt.Zahlreiche und vielschichtige Gründe sprechen für den Einsatz von Videokameras mit und ohne Aufzeichnung. Für den Staat stehen im Regelfall präventive Gesichtspunkte im Vordergrund. Der potentielle Täter soll sich unsicher und beobachtet fühlen und so dazu bewegt werden, seine Straftat nicht zu begehen.
Seit ein paar Jahren hat sich die Videoüberwachung auch immer mehr in den privaten Bereich verlagert. Überwachungstechnik ist mittlerweile einfach und günstig zu erwerben und kann ohne größere Umstände installiert werden. Die rechtlichen Grenzen werden allzu leicht überschritten.
Videoüberwachung ist seit Jahren ein wichtiges Datenschutzthema. Das Kamerasymbol ist wohl das meist verwendete Symbol für Überwachung. Neben möglichen Verletzungen von Rechtsbestimmungen und deren Ahndung können gerade für Unternehmen auch finanzielle oder schwere Image-Schäden, zum Beispiel durch Veröffentlichungen in den Medien und/oder der Bekanntgabe an die Betroffenen (Belegschaft), die Folge sein.
Schwerpunkte:
- (Rechtliche) Grenzen der Videoüberwachung im nichtöffentlichen Raum sowie in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichen Verkehr
- Darstellung und Beschreibung einer nicht zulässigen Videoüberwachung an verschiedenen Orten im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichen Verkehr
- Darstellung und Beschreibung einer zulässigen Videoüberwachung an verschiedenen Orten im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichen Verkehr
- Gemeinsame Erörterung und Erarbeitung eines Musterbeispiels für eine gesetzeskonforme Videoüberwachung
- Datenschutzgerechte Beschreibung von Videoanlagen und Erstellung von Geräteverzeichnissen (Mitteilung und Beschreibung der Verfahren nach § 10 SächsDSG)
Termin: nach individueller Absprache
Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeiter die den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen planen und betreiben; Mitarbeiter mit Beteiligungsrechten (Personalvertretungen)
Dozent: Uwe Friedrich, Sicherheitsbeauftragter in einem Landesparlament. Der Referent trägt Verantwortung für den Einsatz und das Betreiben von Sicherheitssystemen, darunter auch Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen und
nichtöffentlichen Bereich.
Gebühren: 225,00 € zzgl. gesetzl. MWSt. je Teilnehmer
Umfangreiche Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung sind im Preis enthalten.
Schulungsanfrage
Axel Teuber Ihr SAXSECURE Ansprechpartner
Axel Teuber
SAXSECURE Sicherheitsberatung
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